Wer kriegt die Bilder aus dem Nacktscanner?

Derzeit wird ja heftig diskutiert, ob die sogenannten „Nacktscanner“ künftig zum Einsatz kommen sollen. Ein Marketing-Desaster war ja bereits, daß irgendein Schreiberling die Geräte als „Nacktscanner“ bezeichnet hat, denn das klingt natürlich schon weit bedrohlicher als Ganzkörperscanner und keiner hat sich ernsthaft gegen diese Bezeichnung gewehrt. In Deutschland brachte die Bild-Zeitung Photoshop-Montagen als „echte“ Scannerbilder und verunsicherte so die Bevölkerung noch zusätzlich. Aber unabhängig davon, daß die flächendeckende Versorgung jedes Pipifax-Mini-Flughafens mit solchen Geräten Unsummen an Geld verschlingen würde (und wenn nicht wirklich JEDER Flughafen damit ausgerüstet ist, bringts genau so viel, wie wenn keiner die Geräte einsetzt) – über eines der Hauptprobleme wurde noch gar nicht geredet. Zumindest nicht öffentlich: das Problem der Datensicherheit.
Nehmen wir an, ein Attentäter schafft es wirklich, daß er Sprengstoff an Bord eines Flugzeugs mitnimmt, obwohl er von einem „Nacktscanner“ durchleuchtet wurde. Nehmen wir weiters an, der Attentäter sprengt tatsächlich das Flugzeug. Im Nachhinein wird dann ein „Schuldiger“ gesucht, unser Rechtssystem basiert nun einmal auf Verantwortlichkeiten. Um den Mitarbeiter am Scanner sowie den Hersteller des Scanners zu entlasten muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, daß auf dem Scannerbild der Sprengstoff nicht zu erkennen war. Zum Zweck der nachträglichen Beweisführung im Schadensfall müssen also zwingend die Bilder aufgezeichnet und namentlich zugeordnet gespeichert werden. Das bedeutet aber, daß somit nach jeder Flugreise mindestens zwei Ganzkörper-(Fast-)Nacktbilder von jedem Flugreisenden vorhanden sind, die mit Name, Herkunftsland, Flugnummer und vielen weiteren Informationen in einer Datenbank landen. Und je nach Land wird der Zugriff auf diese Datenbank unterschiedlich einfach sein (je nachdem, mit wieviel Geld man die Wächter dieser Daten bestechen muss, um einen oder auch alle Datensätze kopiert zu bekommen). Es ist kaum davon auszugehen, daß man die Speicherung seiner Bilder ablehnen wird dürfen bzw. daß man erfährt, wer diese Speicherung vornimmt und in welchen Datenbanken man letztlich landet.
Nun fliegt ja der Mensch aus dem Gemeindebau ohnehin nicht so oft in der Weltgeschichte spazieren und ein Bild vom bierbäuchigen Hansi Meyer ist auch eher unspannend – anders schauts bei prominenten Vielfliegern wie etwa Schauspieler(innen), Sänger(innen) und dergleichen aus. Es ist damit zu rechnen, daß schon sehr bald Scannerbilder auch von Promis im Internet auftauchen werden, die Nacktfotos bisher abgelehnt haben. Und auch die Behauptung mancher Starlets, am Busen wäre nicht nachgefüllt worden, wird sich sehr bald sehr einfach überprüfen lassen – einfach auf den nächsten Flug des Busenwunders warten und kurz drauf auf einschlägigen Pages selber nachschauen.
Ich glaube nicht, daß sich Länder wie Italien, die ja bereits beschlossen haben, die Scanner einzusetzen solche Gedanken bereits gemacht haben und ich glaube auch nicht, daß gerade dort irgendjemand sich um die nötige Datensicherheit kümmern wird. Das Problem ist meiner Meinung nach nicht, daß sich die Mitarbeiter am Scanner die Bilder ansehen dürfen, sondern daß die Weiterverwendung dieser Daten nicht geklärt ist – aufgrund der bisher nicht darüber stattfindenden Diskussion offenbar noch nirgends. Und so lange dieser Punkt offen bleibt, ist der Nacktscanner tatsächlich ein Angriff auf die Würde des Menschen.

Ernst Michalek
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