Kein Problem – ein Vetragsabschluss kann ja auch mündlich zustandekommen. Diese Tatsache nutzt Tele2UTA offenbar aus, um alte Leute über den Tisch zu ziehen. Zu lesen in help.orf.at:
Die Mutter von Peter P [..] ist 77 Jahre alt [..]. Eines Tages besuchte sie ein Vertreter, der ihr das Telefonieren über Tele2/UTA schmackhaft machen wollte. Die alte Dame war an dem Angebot nicht interessiert. [..] Nach diesem Besuch meldete sich Tele2/UTA telefonisch. An den genauen Inhalt des Gespräches könne sich seine Mutter nicht mehr erinnern, aber sie habe plötzliche Rechnungen von Tele2/UTA bekommen. Herr P. rief beim Betreiber an und bekam vom Kundenservice die Auskunft, es gebe zwar keinen schriftlichen Vertrag, aber ein Vertrag sei aus der Sicht von Tele2/UTA dadurch zustande gekommen, dass seine Mutter dem Service am Telefon zugestimmt habe. Und das könne man auch mit einem Telefonprotokoll beweisen.
Erstens ist es bedenklich, daß Tele2UTA derartige Methoden zur „Neukundengewinnung“ überhaupt notwendig hat. Zweitens darf ein Mitschnitt von einem Telefonat nach §93 TKG nur gemacht werden, wenn der Gesprächspartner zustimmt, was wohl kaum der Fall gewesen sein dürfte. Und drittens wundert mich, daß Tele2UTA nicht bereits durch den Anruf gegen die geltende Gesetzeslage verstossen hat – nach §107 sind Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers grundsätzlich verboten. Hoffen wir, daß sich entweder Herr P. oder die Help-Radio-Redaktion eine passende Rechtsvertretung organisieren und solchen seltsamen Machenschaften mit Hilfe eines Musterprozesses einen Riegel vorschieben.
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