Mit heutigem Tag tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Die Zusendung von Werbung per E-Mail, Fax und SMS ist nun auch an Firmen verboten, ausserdem sind auch Telefonanrufe(!) zu Werbezwecken davon betroffen. Schlechte Zeiten also für Firmen, die ihre Kunden bisher via Telefon aquiriert haben. Nur mehr konventionelle Werbesendungen per Post sind erlaubt. Bei aller Freude über die möglicherweise nicht mehr so gefüllte E-Mail-Box werde ich den Verdacht nicht los, daß man auf diese Art der guten alten Post neue Aufträge zukommen lassen wollte – denn daß ich eine mir unbekannte Firma nicht einmal mehr anrufen darf, ohne daß jemand mit der Anwaltskeule droht, find ich doch etwas übertrieben.
Eine Gegenüberstellung des alten und neuen TKG gibts in gewohnter Qualität bei internet4jurists.at, im §107 findet man die entsprechende Regelung.
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