Elektronische Rechnung mit Signatur
Seit 1.1.2006 dürfen Rechnungen nur mehr dann auf elektronischem Wege übermittelt werden, wenn sie mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen sind. Prinzipiell eine gute Sache, denn dieses Verfahren garantiert beiden Vertragsparteien, daß die Rechnung nicht unterwegs manipuliert wurde. Die Übermittlung einer unsignierten Rechnung per E-Mail und der Ausdruck dieser Rechnung berechtigt nicht mehr zum Vorsteuerabzug! … weiterlesen
Hallo Zusammen, zunächst bin mit dem Scanner Epson 1640SU seit über 10 Jahren sehr zufrieden. - bisher hat alles unter…