Warum einfach, wenns auch kompliziert geht?

Die Kurier-Gruppe hat ein Internet-Projekt gestartet und mich heute per Mail davon in Kenntnis gesetzt: einen weiteren österreichischen Webkatalog namens linx.at. Und weil wir in Österreich sind, erfolgt die Anmeldung einer URL streng bürokratisch:

  • Ein Klick auf „Seite anmelden“
  • Es folgt die Aufforderung, Benutzername und Passwort einzugeben (wie bitte?)
  • Hab ich natürlich nicht, also weiter:
  • „Sollten Sie noch keinen Account besitzen registrieren Sie sich jetzt“ – na mach ich doch glatt, ich will dringend einen weiteren Benutzernamen und ein Passwort, das ich mir irgendwo aufschreiben muß.
  • Benutzername gewählt, Passwort ausgesucht, E-Mail-Adresse eingegeben (wir nehmen jetzt mal an, daß diese nur dazu angegeben wird, verlorene oder vergessene Passwörter zuzusenden)
  • Aber es geht noch weiter: Ihnen wird eine E-Mail mit dem zugehörigen Freischaltungs-Code gesendet. Nachdem Sie die E-Mail erhalten haben, folgen Sie dem Link und geben Sie den Code ein. Aha.
  • Hinter dem Link verbirgt sich ein 51-stelliges Eingabefeld. Eine Zahl mit 51 Stellen würde genügen, um jedem Erdenbürger 1041 individuelle, einzigartige Zahlen zuzuweisen.
  • Auf das Mail mit dem Code warte ich noch immer – ich denke, linx.at muß ohne meinen Eintrag auskommen.
  • Weil mit dem Freischaltcode ist es ja noch nicht erledigt – nachher muß man noch seine Seite in die passende Kategorie einreihen. Und möglicherweise ist die komplette Mühe sowieso umsonst: Die Anmeldungen werden anschließend vom linx.at-Team gesichtet. linx.at behält sich vor, die vorgeschlagenen Link-Titel, -Beschreibungen und -Kategorisierungen redaktionell zu verändern. In linx.at werden nur Seiten aus Österreich oder mit Österreich-Bezug eingetragen.
    Mühsam, mühsam.

Klar, es handelt sich um einen Webkatalog und nicht um eine pure Suchmaschine – trotzdem ist das Ganze reichlich kompliziert und überfrachtet. Um allerdings nicht auf linx.at zuviel loszugehen: auch andere österreichische Anbieter sind da nicht besser. Das Anmeldeformular bei Austronaut erinnert ebenfalls daran, daß wir in einem Staat der Beamten leben.
Kann es sein, daß Google deshalb so erfolgreich ist, weil man seine Seiten rasch und unkomplziert anmelden kann?

Update, 21:14: Nun, mittlerweile ist auch der Freischaltcode eingetroffen – er hat „nur“ 18 Stellen – noch immer genug, um jedem Erdenbürger 125 Millionen verschiedene, einzigartige Freischaltcodes zukommen zu lassen.
Weiter in der Anmeldeprozedur:

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Vorschläge fürs Redesign

Wer wollte nicht schon mal seine Webseite so richtig bunt – als hätte sie ein zehnjähriges Script-Kiddie gestaltet. Der Website fulifier wendet auf beliebige URLs zufällig ausgewählte Styles in wildester Kombination an. Das sieht dann so aus, wie wenn man bei einem Gratisprovider die diversen privaten Pages der MS-Word-Webdesigner durchsurft. Beispielsweise sieht das EGM-Log in … weiterlesen

Valentinskarten

Heute ist ja Valentintstag. In Amerika ist es Brauch, sich an diesem Tagen mit Valentine“s Day Cards gegenseitig zuzuschütten. Einige nicht ganz so geschmackvolle hat Andreas auf Something Awful entdeckt. Achtung: Feinde des sehr tiefen Humors sollten sich das nicht unbedingt ansehen.Übrigens: Valentin war ein Priester aus Ternia und wurde im Jahr 269 n.Chr. am … weiterlesen

Vollkommen durchgeknallt

Ich hatte eigentlich nicht vor, hier jemals Tagespolitik zu erörtern, aber nach den Ereignissen der letzten Tage muß ich mich fragen, ob ich im richtigen Land lebe. Was das „einfache Parteimitglied“ Haider im Namen des österreichischen Volkes aufführt, geht auf keine Kuhhaut:– Ein Besuch bei Saddam Hussein, bei dem Haider „auch seinen Wunsch äußerte, die … weiterlesen

EyeCandy 3 gratis!

Auf der Webseite des Anbieters AlienSkin gibt es das sehr geniale Photoshop-Plugin Eyecandy 3 kostenlos zum Download. Diese Spezialversion läuft nicht ab und ist voll funktionsfähig. Ausserdem gibts nach dem Download einen Preisnachlaß von $40 auf Eyecandy 4000, von dem einige Filter als Demo dabei sind. (Link via Traumwind)

OGH-Urteil: Kopieren von Software zur eigenen Verwendung straffrei

Laut einem Urteil, welches unser Höchstgericht letztens gefällt hat, ist unter Berufung auf den im Urheberrecht verankerten Paragrafen 91 die unbefugte Vervielfältigung eines Computerprogrammes dann nicht strafbar, wenn sie nur zur eigenen Verwendung dient. Wenn das Programm also danach auf der eigenen Festplatte installiert wird, so ist das straflos. Ausserdem sei der reine „Gebrauch“ eines … weiterlesen

Exponet 2002

Mittlerweile hat sich die Exponet im Austria Center zu einer wirklich ernstzunehmenden Messe entwickelt. Gestern haben wir unseren Tag dort verbracht:– Bei vielen Messeständen konnte man beim besten Willen nicht erkennen, womit sich der jeweilige Aussteller eigentlich beschäftigt. Ein Firmenname in futuritischer Schrift, den kein Schwein kennt, ein Slogan (vorzugsweise in Englisch) mit der Aussagekraft … weiterlesen

Which is better?

Noch etwas aus dem Fragmente-Blog geklaut: Andreas dürfte mit seiner Schätzung recht behalten – Which is better? wird sich wie schon viele Dinge vorher rasend über alle Weblogs ausbreiten. Das moderne Orakel von Delphi…