Die Guthaben österreichischer Prepaid-Handys dürfen nicht mehr verfallen, entsprechende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nichtig. Der Verein für Konsumenteninformation hat deshalb gegen den Mobilfunkbetreiber tele.ring einen Musterprozeß geführt und in zweiter Instanz gewonnen. Demnach stellen „Klauseln zum Verfall eines Guthabens bei Prepaid-Handys eine unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles gröblich benachteiligende Vertragsbestimmung dar.“ Lediglich die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 Jahren kann der Netzbetreiber zukünftig geltend machen.
Die AGBs der anderen Netzbetreiber sollen angepasst werden, da der VKI sonst weitere Prozesse führen will.
Mehr Info über die Causa gibts bei Heise.de.
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