Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts fällt nun für Werbeprospekte, die direkt an Haushalte verteilt werden, ebenfalls Werbesteuer an. Der Gerichtshof hat entschieden, daß alle drei Formen der Printwerbung gleich zu besteuern sind: Anzeigen, Werbebeilagen von Zeitungen sowie direkt versendete Prospekte (Aussendung zur Werbesteuer im Wortlaut)
Die eigentliche Beschwerde einiger Verlage wurde jedoch abgewiesen: die Werbeabgabe selbst sei verfassungskonform. Die Höchstrichter widersprachen nur einem Erlaß von Finanzminister Grasser, der Direktmarketer ausdrücklich von der Abgabenpflicht ausnahm.
Die Prospektflut wird das wohl kaum eindämmen. Aber wir haben wieder eine weitere Abgabe, für die der Staat keinerlei Gegenleistung bringt – als gelernte Österreicher sind wir das ja gewohnt.
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