AON und die Begriffsbestimmungen

Unser lustigster Provider AON hatte vor einiger Zeit ein Produkt namens AON Complete im Angebot. Dieses beinhaltete einen ISDN-Anschluß und dazu unbegrenzte Surfzeit um grade mal ATS 600 im Monat. Nach kurzer Zeit kam man bei AON allerdings drauf, daß dieses Angebot so rasend in Anspruch genommen wurde, daß durch die vielen Dauersurfer schlagartig die Wählämter in Österreich den normalen Telefonverkehr nicht mehr bewältigen konnten. Daher nahm man das Produkt vom Markt. Für bestehende Kunden galten diese Konditionen jedoch weiterhin.
Es war auch möglich, mit den Zugangsdaten von AON Complete von beliebigen Telefonanschlüssen zu surfen. Praktisch, wenn man bei einem Kunden saß und sich über dessen Telefonsystem ohne weitere Kosten ins Netz einwählen konnte.
Das geht nun nicht mehr. Die Einwahl ist nur mehr von der angemeldeten Telefonnummer möglich – nur davon steht nichts in den Vertragsbedingungen von AON Complete. Auf meine Anfrage beim Mailsupport von AON wurde mir mitgeteilt, daß eine zweite Einwahl bis jetzt technisch möglich, jedoch nicht vertragskonform war. Auf Grund der Netzmodernisierung und der daraus resultierenden technischen Erneuerungen kann nur ein Einzelzugang gesichert werden. Es handelt sich hierbei nicht um geänderte Bedingungen, denn in den AonComplete Leistungsbeschreibungen wird angeführt, dass dieser Account als Einzelplatz zu nutzen ist.
AON beweist damit nicht unbedingt Netzkompetenz: ein Einzelplatzzugang bedeutet lediglich, daß ich damit nur einen einzelnen PC und kein Netzwerk ans Internet anbinden darf. Mit solch fadenscheinigen Erklärungen wird offenbar versucht, Kunden von intern ungeliebten Produkten zu vertreiben.
Ich hab jedenfalls eine Beschwerde bei der Rundfunk und Telekom-Regulierungs GmbH eingebracht. Einseitige Vertragsänderungen ohne Tarifkorrektur sieht man dort nicht gerne…

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Ernst Michalek
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1 Gedanke zu „AON und die Begriffsbestimmungen“

  1. hm, das meineer meinung nach schlagendste argument warum diese vorgehensweise nicht ok ist wäre: wenn ich AON complete von meinem laptop aus nutzen will, so ist es doch nur naheliegend, daß ich die einwahl immer wieder mal von einem anderen telefonanschluss aus machen werde. mal zuhause, mal firma, mal von ganz wo anders… und das ist garantiert keine vertragswidrige nutzung.

    wünsch dir viel glück, hoffentlich hast du bei der RTR erfolg…

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