Momentan liegt ein Gesetzesentwurf zur Begutachtung auf, der das „Hacken“, also das Eindringen in fremde Computersysteme unter härtere Strafen stellt. So wird das bloße Eindringen in fremde Computersysteme – ohne dort etwas zu verändern! – mit 6 Monaten Haft bedroht.
Allerdings ist in den Erläuterungen dazu folgender Passus zu finden:
Strafbar soll jedoch nicht jeder widerrechtliche Zugriff auf ein Computersystem sein, sondern nur einer, der unter Überwindung spezifischer Sicherheitsvorkehrungen stattfindet. Sicherheitsvorkehrungen werden dann als spezifisch anzusehen sein, wenn sie im Computersystem angebracht worden sind, um sicherzustellen, daß nur berechtigte Personen auf das System zugreifen bzw. unberechtigten Personen der Zugriff verwehrt wird (etwa Computerpasswörter, Zugangscodes).
Somit stimmt das Statement im „Standard“, wonach auch schon unabsichtliches Eindringen strafbar sein soll, offenbar nicht so ganz – weil bei unabsichtlichem Eindringen hat man ja mit Sicherheit vorher keine Passwörter gehackt – sonst wärs ja nicht unabsichtlich.
Die „Beschädigung von Computersystemen“ (wozu auch die Veränderung einer fremden Website zählt), ist ebenfalls nicht zu empfehlen. Bei entstandenem Schaden ab 2000 Euro droht eine Haftstrafe bis zu 2 Jahren, ab 40.000 Euro sogar von 5 Jahren. Der Gesetzesentwurf im Originaltext findet sich auf der Page des Justizministeriums.
Allerdings macht mich der folgende Vergleich etwas nachdenklich:
Laut §84 Stgb ist für schwere Körperverletzung (länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer) ein Strafrahmen bis zu drei Jahren vorgesehen. Gleiches gilt für fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (§81). Meist endets mit bedingten Verurteilungen.
Da fragt man sich allerdings schon, ob unser Rechtssystem ganz in Ordung ist, wenn eine veränderte Webseite genauso hart zu bestrafen ist wie der fahrlässig herbeigeführte Tod eines Menschen – aber mich wundert in dem Land sowieso nix mehr.
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