Die Versicherungen, welche durch sanfte „Überredung“ seitens unserer Regierung dazu gezwungen wurden, NS-Entschädigungszahlungen zu leisten, werden nun auch noch über den Tisch gezogen. Da die Auszahlung erst erfolgt, nachdem alle Klagen erledigt sind (derzeit sind noch 2 Klagen offen), konnten die Unternehmen die Ausgaben noch nicht steuermindernd geltend machen, wie es auch im Entschädigungsfondsgesetz vorgesehen wurde. Daher wollte man die Summen ebenso steuermindernd rückstellen – was vom Finanzministerium nicht anerkannt wurde.
Nicht, daß Versicherungen sich das nicht leisten könnten und daher sooo arm wären – aber das ist trotzdem typisch Österreich…
- Rezension vs. Rezession - Mi. 27.12.2023
- Was Corona und Lotto gemeinsam haben - Di. 9.11.2021
- Heute vor 20 Jahren hat das große Abenteuer Segeln für mich begonnen :-) - Mi. 28.4.2021