NS-Entschädigungen: Rückstellungen von Finanz nicht anerkannt

Die Versicherungen, welche durch sanfte „Überredung“ seitens unserer Regierung dazu gezwungen wurden, NS-Entschädigungszahlungen zu leisten, werden nun auch noch über den Tisch gezogen. Da die Auszahlung erst erfolgt, nachdem alle Klagen erledigt sind (derzeit sind noch 2 Klagen offen), konnten die Unternehmen die Ausgaben noch nicht steuermindernd geltend machen, wie es auch im Entschädigungsfondsgesetz vorgesehen wurde. Daher wollte man die Summen ebenso steuermindernd rückstellen – was vom Finanzministerium nicht anerkannt wurde.
Nicht, daß Versicherungen sich das nicht leisten könnten und daher sooo arm wären – aber das ist trotzdem typisch Österreich…

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Ernst Michalek
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