Aus meiner Inbox: heute erreichte mich ein Mail von info@gelbesbranchenbuch.org :
gemäß § 26 des österreichischen Datenschutzgesetzes in Verbindung mit der EU Direktive 2002/58/EG Artikel 12 informieren wir Sie über Ihren Eintrag im Gelben Branchenbuch.
Danach meine Firmendaten, so wie sie auch etwa im Herold-Branchenverzeichnis (um 42 Euro jährlich) geführt werden.
Wir bitten Sie freundlichst, die Daten zu überprüfen sowie den Anhang und diesen gegebenfalls an uns per Fax zu retournieren. Es ist auch eine reine Datenkorrektur möglich.
Angehängt ein bereits mit meinen Daten gefülltes PDF, das auf den ersten Blick nix Böses in sich birgt. Auf den zweiten Blick sehr wohl – denn die Kosten für einen Eintrag wären nur zu rechtfertigen, wenn das gelbe Branchebuch zu jedem meiner potentiellen Kunden in Österreich einen reitenden Boten schicken würde. Plus einem hervorragenden Gerichtsstand, sollte es zu Streitigkeiten kommen:
Der Preis beträgt 65 € pro Monat bzw. jährlich 780 €, zahlbar jeweils jährlich im Voraus. Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. […] Gerichtsstand ist Prag, Tschechische Republik. Es gilt tschechisches Recht. Der Verlag hat zudem das Recht, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen.
Und wenn man sonst was von dieser Firma braucht – man kann gerne auch anrufen:
Ucalegon Ltd. – 306 Victoria House – Victoria, Mahe, Seychellen – Telefax: 090 – 0510361-959 (2,17 EUR pro Minute aus dem österr. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen)
Wer das zurückfaxt, ist wirklich selbst schuld.
Nachtrag: das Verzeichnis ist trotzdem voll. Auch ich bin gelistet – obwohl ich denen natürlich nix bezahlt habe. Ein Blick auf die Produktliste offenbart, warum: der Grundeintrag ist gratis. Offenbar werden da einfach Herold-Daten weiterverbraten, um mehr zahlende Kunden vorzutäuschen, als es tatsächlich sind.
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Diese Praktiken gibts schon seit den 90ern, immer wieder mal beklagt, aber offenbar will sich der lange Arm des Gesetzes nicht die Hände im Indischen Ozean schrumpelich machen.
Schön ist daran (für die Betreiber), dass Gewerbetreibende von Gesetzes wegen mehr mitdenken müssen und weniger jener Rechte eingeräumt bekommen, wie sie das ABGB für seine Küken, die Konsumenten, vorsieht.
http://www.ra-blog.de/1662-Branchenbuch-Anbieter-wegen-Betrugs-verurteilt
http://www.rechtsrat.ws/verbraucher/vertragsfallen.htm
Beim Österreichischen Adreßbuchverleger-Verband gibts eine Liste der „Unternehmen mit fragwürdigen Werbemethoden in Österreich“:
http://www.oavv.at/liste-a-f.html
Auf der Wirtschaftskammerseite dagegen findet man darüber auf Anhieb zum Thema:
gaaarnix.
(Apropos: Schon das da gesehen? http://tinyurl.com/dzopuu)
Habe auch heute das Mail bekommen! Die Daten dazu stammen EINDEUTIG von HEROLD.at (weil meine Firmenadresse nur dort so falsch geschieben ist – daher wiess ich sofort, dass solche Daten vom herold stammen!!) !!
HI!
Ich und einer meiner Bekannten haben das auch heute Nacht bekommen, welche Branche habt Ihr? Wir sind bei Webdesign & IT gelistet.
Hab alle meine Kunden vorgewarnt, wer nicht genau schaut, fällt hier rein.
lg mexx
schon bemerkenswert, dass sie es immer wider versuchen. dabei stehe sie damit in jeder hinsicht auf sehr dünnem eis. ich kann mir nicht vorstellen, dass sie versuchen würden so eine forderung tatsächlich mit allen mitteln einzutreiben. vermutlich geben sie bereits auf, wenn du mit entsprechenden gegenschritten drohst.
in frage kämen abgesehen vom (schweren gewerbsmäßigen) betrug vor allem:
§ 879. ABGB (1) Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Insbesondere sind folgende Verträge nichtig: [….]
4. wenn jemand den Leichtsinn, der Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht.
bzw:
§ 155. STGB (1) Wer außer den Fällen des § 154 gewerbsmäßig die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Ware oder eine andere Leistung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren läßt, der in auffallendem Mißverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn er jedoch durch die Tat eine größere Zahl von Menschen schwer geschädigt hat, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
na bitte – gemäß ABGB ist die sache nichtig und gem. StGB auch noch mit freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht, mindestens ein halbes. Das könnte man den feinen herrschaften doch mal als adäquate antwort zurückfaxen!
p.s. wenn es darauf ankommt, bezeugen wir natürlich jederzeit gerne verstandesschwäche oder mangel an urteilsvermögen :P