Section-Control-Strafen ungültig

Wegen eines falsch montierten Verkehrsschildes auf einem Überkopfwegweiser sind etwa 5000 Strafen wegen Tempoüberschreitung in der Section Control Kaisermühlentunnel ungültig. Wer die Strafe aber als Anonymverfügung einbezahlt hat und den Originalwisch nicht mehr vorweisen kann, wird keine Kohle zurückbekommen – denn laut Polizei werden die Akten von bezahlten Anonymverfügungen 3 bis 4 Wochen nach Bezahlung gelöscht.
Einerseits ist es ja aus datenrechtlicher Sicht begrüßenswert, daß Anonymstrafen nicht jahrelang im persönlichen Strafregister geführt werden. Andererseits: selbst als One-Man-Betrieb muß man jedes Zettelfuzerl, das eine Einnahme oder Ausgabe belegt, mindestens sieben(!) Jahre aufbewahren, damit man nötigenfalls vom Finanzamt noch Jahre später eine aufs Dach bekommen kann. Es wäre auch für mich eine Erleichterung, wenn ich einbezahlte Rechnungen einfach nach drei bis vier Wochen in den Reißwolf schmeißen dürfte. Hier wird also offenbar mit zweierlei Maß gemessen. Ein Unternehmer, dem ein solcher Fauxpas unterläuft, wäre mit Sicherheit dazu vergattert worden, von sich aus die Strafen zurückzuzahlen – dem Polizeistaat Österreich muß man mühevoll beweisen, daß einem Geld zusteht. Traurig eigentlich.

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Ernst Michalek
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