Das neue Mediengesetz tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft und bringt jede Menge Pflichten für Website-Betreiber mit sich (ich hab ja bereits zweimal drüber berichtet). Auf www.internet4jurists.at gibts nun einen Gesetzeskommentar von Franz Schmidbauer (Richter des Landesgerichtes Salzburg und Webmaster der Österreichischen Richtervereinigung). Die Ausführungen dort decken sich in weiten Teilen mit meiner Erstauslegung der Novelle, in manchen Bereichen gibts Entwarnungen.
Ich übernehme hier gar nicht erst großartig die Formulierungen des Juristen – selber lesen macht schlau. Und für die ganz Genauen gibts auch das Mediengesetz im Volltext mit hervorgehobenen Änderungen zu lesen.
- Rezension vs. Rezession - Mi. 27.12.2023
- Was Corona und Lotto gemeinsam haben - Di. 9.11.2021
- Heute vor 20 Jahren hat das große Abenteuer Segeln für mich begonnen :-) - Mi. 28.4.2021
Guter link, macht die ganze Situation etwas verständlicher. Mal sehen wie die „Meinungslosen“ Weblogs ab 1.7. werden.