Ich habe ja vor einiger Zeit darüber berichtet, daß das neue Mediengesetz bei wortgetreuer Auslegung auch auf Weblogs anwendbar und gültig sein müsste. Andreas Kommentar dazu:
Hier soll also die volle Last der Presse-Pflichten zur Anwendung kommen, und zwar ohne die zugehörigen Rechte….Solange der Journalistenverband mich auslacht, wenn ich für meine webloggerische Tätigkeit einen Presseausweis haben will, muss der nic-Eintrag als Impressum genügen.
So werde ich das wohl auch halten, obwohl ich als Firma laut ECG ja sowieso eine Art Impressum auf meiner Page anführen muß. Mehr als das wirds aber wohl nicht werden.
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