Strafe für nicht aktualisierte Preisliste

Ein neuseeländisches Lokal ist von einem Gericht zu einer Strafzahlung von umgerechnet 1640 Euro verurteilt worden, weil die im Netz verfügbare Speisekarte des Lokals schwer veraltet war. Ein Gast hatte sich erst beim Besitzer und dann bei einem örtlichen Restaurant-Verband beschwert. Der Besitzer rechtfertigte sich damit, daß er weder Zeit noch die erforderlichen Kenntnisse habe, um die Website zu aktualisieren.
Wenn ich mich auf österreichischen Pages umschaue, ist für die Besitzer oft nur zu hoffen, daß dieses Beispiel nicht weltweit Schule macht…
Ist IHRE Website eigentlich am letzten Stand? Nein? – kein Problem!

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Ernst Michalek
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